GPSR Verantwortliche Person: Leitfaden für den EU-Markt

Was ist die GPSR (EU 2023/988)?

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) legt grundlegende Sicherheitsregeln für Verbraucherprodukte fest, die in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Sie erfasst auch Online- und sonstige Fernabsatzangebote sowie – vorbehaltlich von Ausnahmen und produktspezifischem EU-Recht – neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024.

Amtlicher GPSR-Text (EUR-Lex)

Wer ist die Verantwortliche Person?

Nach Artikel 16 darf ein von der GPSR erfasstes Produkt nicht in Verkehr gebracht werden, wenn kein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur die festgelegten Aufgaben für dieses Produkt verantwortet. Ob diese Rolle beim EU-Hersteller, Importeur, schriftlich bevollmächtigten Vertreter oder einem anderen geeigneten Akteur liegt, hängt von der konkreten Lieferkette ab.

Wer braucht diese Struktur?

Für einen außerhalb der EU niedergelassenen Hersteller oder einen Markeninhaber, der ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, muss die Rolle geregelt sein, wenn in der Lieferkette kein geeigneter EU-Wirtschaftsakteur die Aufgaben nach Artikel 16 übernimmt. Auch Marktplatzverkäufer, die EU-Verbraucher ansprechen, müssen dies für jedes Produkt prüfen. Das gilt ebenso für einen Ein-Personen-Shop.

Artikel 19: Pflichtangaben im Online-Angebot

Das Online- oder sonstige Fernabsatzangebot muss Name, eingetragenen Handelsnamen oder Marke des Herstellers sowie seine Postanschrift und elektronische Adresse klar und sichtbar zeigen. Ist der Hersteller nicht in der EU niedergelassen, kommen Name, Postanschrift und elektronische Adresse der Verantwortlichen Person hinzu. Außerdem gehören Produktidentifikation und Bild, Typ oder sonstige Kennung sowie anwendbare Warn- und Sicherheitsinformationen in das Angebot.

Der produktbezogene Leistungsprozess

Jedes Produkt wird einzeln betrachtet. Die sechs Aufgaben aus der Startseitenübersicht bedeuten im Einzelnen:

  1. 1. Produktspezifische Vorprüfung

    Produktkategorie, anwendbare GPSR- und Sektorregeln, Risikobewertung, technische Unterlagen, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Warnhinweise werden zusammen geprüft. Das Ergebnis entscheidet, ob das Produkt für die Leistung in Betracht kommt.

  2. 2. Schriftliche produktbezogene Vereinbarung

    Nach positiver Prüfung werden Rolle, erfasste Produkte, Aufgaben und Informationswege zwischen den Parteien schriftlich festgelegt. Die Tätigkeit als Verantwortliche Person beginnt nicht vor Abschluss dieser Vereinbarung.

  3. 3. Angaben für Angebote nach Artikel 19

    Die getrennten Namen, Postanschriften und elektronischen Adressen von Hersteller und Verantwortlicher Person werden für Online-Produktangebote aufbereitet. Zugleich wird erläutert, dass Produktidentifikation, Bild und erforderliche Warnhinweise sichtbar sein müssen.

  4. 4. Technische Unterlagen prüfen und vorhalten

    Die vom Hersteller bereitgestellten Unterlagen werden auf Produktbeschreibung, Risikobewertung und anwendbare Sicherheitsnachweise geprüft. Die vereinbarte Akte wird während der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer für Anfragen der Behörden bereitgehalten.

  5. 5. Kontaktstelle für Marktüberwachungsbehörden

    Informations- und Dokumentenanfragen der Marktüberwachung werden entgegengenommen. Vorhandene Nachweise werden in der Amtssprache des betroffenen Mitgliedstaats vorgelegt und erforderliche Folgeschritte mit dem Hersteller koordiniert.

  6. 6. Safety-Gate-Beobachtung

    Meldungen im EU Safety Gate werden für die erfassten Produktkategorien beobachtet. Bei einem möglichen Produktbezug wird der Hersteller informiert und das weitere Vorgehen innerhalb des vereinbarten Umfangs bewertet.

Klare Grenzen der Leistung

Die Rolle entsteht nicht automatisch durch eine Anfrage oder einen Websitebesuch; erforderlich sind eine positive Produktprüfung und eine schriftliche Vereinbarung. Die Annahme durch eine Plattform, eine bestimmte Behördenentscheidung oder ein Verkaufsergebnis werden nicht zugesagt. Die Verantwortung des Herstellers für Produktsicherheit und Herstellerpflichten bleibt bestehen.

Der nächste Schritt

Informationen zu Produktangaben, benötigten Unterlagen und einem möglichen Mandat finden Sie im vertiefenden Leitfaden der von Grüner Baum GmbH betriebenen Fachseite.

Details zur Verantwortlichen Person auf eugpsr.de →