GPSR im Online-Verkauf: Die vier Pflichtangaben, die jedes Angebot zeigen muss
Geprüft von Hatice Muazzez Bodur · Geschäftsführerin & Mitgründerin der Grüner Baum GmbH
Stand: · Herausgegeben von der Grüner Baum GmbH, Oppenheim (Rheinhessen)
Verkaufen Sie online an Verbraucher in der EU, muss jedes Angebot mindestens vier Angaben zeigen: den Hersteller, bei Herstellern außerhalb der EU zusätzlich die verantwortliche Person, ein Produktbild mit Kennung und die vorgeschriebenen Warnhinweise. Das gilt im eigenen Shop ebenso wie auf Amazon, Etsy oder anderen Marktplätzen. Die Angaben stehen gut sichtbar im Angebot, bevor der Kunde kauft.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung; die genauen Fundstellen stehen am Ende unter Rechtsgrundlagen.
Für welche Angebote die Pflicht gilt
Die Pflicht gilt für jedes Angebot, bei dem Sie und Ihr Kunde sich beim Kauf nicht gegenüberstehen: im eigenen Webshop, auf einem Marktplatz oder auf einem anderen Weg des Fernabsatzes. Entscheidend ist, dass sich das Angebot an Verbraucher in einem oder mehreren EU-Staaten richtet.
Welche Plattform Sie nutzen, ändert daran nichts. Die vier Angaben verlangt die Produktsicherheitsverordnung selbst, nicht erst Amazon, Etsy oder Ihr Shopsystem.
Angabe 1: der Hersteller
Nennen Sie den Namen des Herstellers, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine eingetragene Marke. Dazu kommen eine Postanschrift und eine E-Mail-Adresse, unter denen er erreichbar ist.
Sind Sie selbst der Hersteller, zum Beispiel mit einer Eigenmarke, stehen hier Ihre eigenen Angaben.
Angabe 2: die verantwortliche Person bei Herstellern außerhalb der EU
Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, zeigt das Angebot zusätzlich Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person. Das ist das Unternehmen in der EU, das für dieses Produkt gegenüber den Behörden einsteht.
Diese Angaben ergänzen die Herstellerangaben, sie ersetzen sie nicht. Ein Angebot für eine Handyhülle aus China nennt also zwei Unternehmen: den Hersteller in China und die verantwortliche Person in der EU.
Verkaufen Sie als Händler Ware eines Herstellers von außerhalb der EU, lassen Sie sich diese Angaben vor dem ersten Angebot schriftlich vom Lieferanten geben. Wer die Rolle übernehmen kann, erklärt unsere Seite Verantwortliche Person und Bevollmächtigter.
Angabe 3: Produktbild und Kennung
Das Angebot zeigt ein Bild des Produkts, nennt die Produktart und gibt weitere Kennungen an, etwa eine Modell- oder Artikelnummer. Daran erkennt der Käufer genau dieses Produkt und nicht nur die Produktgruppe.
Ein allgemeines Symbolfoto ohne passende Kennung genügt dafür allein nicht. Zeigt Ihr Angebot nur ein Stimmungsbild, ergänzen Sie ein Foto des echten Produkts und die Artikelnummer, die auch auf Produkt oder Verpackung steht.
Angabe 4: Warn- und Sicherheitshinweise
Warn- und Sicherheitshinweise, die für Ihr Produkt vorgeschrieben sind, gehören ins Angebot selbst. Es reicht nicht, wenn sie nur auf der Verpackung oder in der Anleitung stehen, die der Kunde erst nach dem Kauf in die Hand bekommt.
Übernehmen Sie den Wortlaut vom Etikett oder aus der Anleitung, damit Angebot und Produkt dasselbe sagen. Bei einer Duftkerze sind das etwa Hinweise wie „Kerze nie unbeaufsichtigt brennen lassen“.
Beispiel: ein vollständiges Angebot
So können die vier Angaben für eine Duftkerze aussehen, die ein Hersteller außerhalb der EU produziert. Namen und Adressen sind erfunden.
| Angabe | Was im Angebot steht | Beispiel Duftkerze |
|---|---|---|
| Hersteller | Name oder eingetragene Marke, Postanschrift, E-Mail-Adresse | Example Candle Ltd., 1 Example Street, Istanbul, Türkei, info@example.com |
| Verantwortliche Person | Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Unternehmens in der EU | Example Import GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland, eu@example.com |
| Bild und Kennung | Foto des echten Produkts, Produktart, Modell- oder Artikelnummer | Foto der Kerze im Glas, „Duftkerze im Glas“, Artikelnummer DK-200 |
| Warnhinweise | Die vorgeschriebenen Warn- und Sicherheitshinweise, wie auf dem Etikett | „Kerze nie unbeaufsichtigt brennen lassen.“ „Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.“ |
Marktplätze und Shopsysteme: Ein Feld ist noch keine Angabe
Amazon, Etsy und Shopify bilden die vier Angaben jeweils auf eigene Weise ab: in Angebotsformularen, Produktvorlagen und im Verkäuferkonto. Jede Plattform erklärt in eigenen Hinweisen, wo was hineingehört.
Entscheidend bleibt, was in den Feldern steht. Ein korrekt ausgefülltes Plattformfeld erfüllt die Pflicht nicht, wenn die Angabe dahinter fehlt oder falsch ist.
Wo Sie die Angaben auf den einzelnen Plattformen eintragen, zeigen unsere Leitfäden auf eugpsr.de:
Checkliste: Ist Ihr Angebot startklar?
- Hersteller mit Name oder eingetragener Marke, Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt
- Bei Herstellern außerhalb der EU: verantwortliche Person mit Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt
- Foto des echten Produkts, Produktart und Modell- oder Artikelnummer im Angebot
- Vorgeschriebene Warn- und Sicherheitshinweise im Angebot, nicht nur auf der Verpackung
- Alle Angaben gut sichtbar, bevor der Kunde kauft
- Angaben stimmen mit Etikett, Verpackung und Anleitung überein
So prüft die Grüner Baum GmbH ein Angebot
Bei einer Produktprüfung sehen wir uns ein Beispielangebot an. Wir prüfen die Herstellerangaben, die Angaben zur verantwortlichen Person, wo sie nötig sind, ein Produktbild mit Kennung und die Warn- und Sicherheitshinweise, die die Produktart verlangt. Erst danach sagen wir Ihnen, ob das Angebot so veröffentlicht werden kann.
Weiterführend
Angebote prüfen lassen
Sollen Ihre Angebote vor dem Veröffentlichen gegen diese vier Punkte geprüft werden? Beschreiben Sie Ihre Produkte im Formular unten; wir antworten per E-Mail. Den Leistungsumfang erklärt unsere Fachseite Verantwortliche Person auf eugpsr.de.
Was möchten Sie in der EU verkaufen?
Wenige Angaben genügen für den Anfang. Wir antworten per E-Mail.
Ihre Verantwortliche Person: Grüner Baum GmbH, HRB 52165, Amtsgericht Mainz, Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim, Deutschland. Geschäftsführerin: Hatice Muazzez Bodur.
Rechtsgrundlagen
Hier steht zu jedem Thema dieser Seite die genaue Fundstelle mit Link zum amtlichen Text. Stand der Fundstellen: 6. Oktober 2026.
| Thema | Fundstelle | Amtlicher Text |
|---|---|---|
| Wann ein Online-Angebot erfasst ist: Ausrichtung auf Verbraucher in der EU | Art. 4 Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) | EUR-Lex |
| Die vier Pflichtangaben im Online-Angebot, klar und gut sichtbar | Art. 19 Buchst. a bis d GPSR | EUR-Lex |
| Wer Hersteller ist, auch mit Eigenmarke | Art. 3 Nr. 8 GPSR | EUR-Lex |
| Verantwortliche Person in der EU | Art. 16 Abs. 1 GPSR; Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/1020 | EUR-Lex GPSR, EUR-Lex 2019/1020 |
| Pflichtangaben im Fernabsatz in der Praxis | Leitlinien der Europäischen Kommission C/2025/6233 | Leitlinien |